Häufige Fragen rund um das Heißluftballonfahren
Ballonfahren kann man das ganze Jahr hindurch - zur Verwunderung vieler Fahrtgäste: auch im Winter!
Heißluftballonfahren kann man ab 8 Jahren, jedoch sollte das Kind mindestens 1,20 m groß sein. Eine Altersbeschränkung besteht nicht, solange der jeweilige Passagier körperlich fit ist. Unser ältester Fahrgast war 85 Jahre alt.
Da der Ballon vom Wind getragen wird, spürt man im Korb keinen Wind und so ist es in der Luft oft angenehmer als am Boden. Die Temperatur ist dieselbe, da wir zumeist nicht höher als 1000 m steigen. Zugleich bringt der Brenner etwas Wärme.
Beim Ballonfahren sollten Sie sportliche, am Besten “alte Klamotten” tragen. Eine lange Hose und festes Schuhwerk (z.B. Wanderschuhe) sind notwendig. Kleiden Sie sich bitte der Jahreszeit entsprechend.
Die Fahrt in der Luft dauert ungefähr eine Stunde bis 80 Minuten – je nachdem, wo ein geeigneter Landeort ausgemacht werden kann. Die gesamte einzuplanende Zeit für das Erlebnis beträgt 4 - 5 Stunden. Darin sind berücksichtigt: Anfahrt zum Startplatz, Einweisung, Aufrüsten, Ballonfahrt, Abbau, Verpacken, Ballontaufe und Rückfahrt.
Bitte informieren Sie sich hier auch ausführlicher: Ablauf Ihrer Ballonfahrt
Zu unserem "Fuhrpark" gehören zwei Heißluftballons. Aufgrund des Hüllenvolumens sind die Körbe für folgende Personenzahlen ausgelegt und dürfen nicht überschritten werden:
Schwarz-bunter Heißluftballon: 3 Passagiere + 1 Pilot
Gelb-blauer Heißluftballon (Rapsöl): 5 Passagiere + 1 Pilot
Natürlich dürfen Sie Ihr unvergessliches Erlebnis auch in der Luft festhalten. Luftaufnahmen sind also erlaubt, jedoch ist jeder Passagier für seine Ausrüstung selbst verantwortlich.
Ballonfahren kann man grundsätzlich das ganze Jahr hindurch, vorausgesetzt, die Wetterbedingungen lassen es zu. Beim Ballonfahren darf - anders als beim Segelfliegen - keine Thermik vorhanden sein. Im Allgemeinen startet man daher morgens mit dem Sonnenaufgang oder abends ca. 2 Stunden vor dem Sonnenuntergang.
Das Rauchen und Trinken im bzw. am Heißluftballon ist nicht erlaubt. Für diese Enthaltungen entschädigen jedoch die wundervolle Aussicht und die anschließende Ballon-Taufe ;-)
Ein konkreter Termin kann natürlich bereits bei der Buchung vereinbart werden, jedoch entscheidet an dem entsprechenden Tag immer die Wetterlage, ob die Ballonfahrt tatsächlich stattfindet.
Um einen Heißluftballon führen zu dürfen, benötigt man eine Pilotenlizenz. In unserem Fall ist das Thüringer Landesverwaltungsamt für die Erteilung der Ballonpiloten-Lizenz zuständig. Diese erhält man bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sowie nach dem erfolgreichen Ablegen verschiedener theoretischer und praktischer Prüfungen. Die Piloten werden beispielsweise in Navigation, Meteorologie, Luftrecht und Verhalten in besonderen Fällen ausgebildet. Zudem müssen sie eine Prüfung in deutscher und englischer Sprache für den Erhalt des Flugfunkzeugnisses ablegen. Die praktischen Fahrtstunden finden ausschließlich unter Anleitung erfahrener Ballonpiloten mit entsprechender Lehrberechtigung für Heißluftballone in einem Ausbildungsballon statt. Dabei werden beispielsweise auch Zwischenlandungen und das Steuern ohne elektronische Hilfsmittel trainiert. Die Pilotenausbildung wird mit einer Prüfungsfahrt abgeschlossen. Vorab muss nachgewiesen werden, dass die körperliche Flugtauglichkeit gewährleistet ist. Diese wird durch ein fliegerärztliches Zeugnis bestätigt und muss jährlich erneuert werden.
Seit jeher ist es üblich, dass die Fahrtgäste beim Auf- und Abbau des Ballon-Equipments helfen. Dies trägt nicht nur dazu bei, dass Team überschaubar und damit die Ballonfahrt bezahlbar zu halten, sondern ermöglicht es jedem Passagier auch die technische Ausstattung und den Ablauf einer Ballonfahrt hautnah mitzuerleben. Natürlich wird keinem Passagier Unmögliches zugemutet, sondern anhand der körperlichen Verfassung um Mithilfe gebeten. Und wer möchte denn nicht einmal den Stoff der Ballonhülle berühren?
Schwangere, Menschen unter Drogeneinfluss sowie Personen, die sich in einer akuten Episode einer psychischen Erkrankung befinden, dürfen nicht Ballonfahren. Menschen mit künstlichen Gelenken, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie starkem Übergewicht müssen dies vor der geplanten Fahrt dem Piloten mitteilen. Bitte wenden Sie sich bei jeglichen Bedenken und Fragen hinsichtlich des Gesundheitszustandes vertrauensvoll an uns. Bisher mussten wir noch nie jemandem die Fahrt verwehren.
Der Gutschein verfällt natürlich nicht, wenn die Ballonfahrt aufgrund der Wetterverhältnisse abgesagt werden muss. Der Gutschein behält ab dem Ausstelldatum für 3 Jahre seine Gültigkeit (§195 BGB).